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Das Einwanderungsverfahren Family Immigration Diese Kategorie soll die Familienzusammenführung ermöglichen. Wenn Angehörige Ihrer Familie bereits in Neuseeland leben, kann dieses Antragsverfahren für Sie der geeignete Weg zu einer Daueraufenthaltserlaubnis sein.
Antragsteller müssen darlegen, dass sie seit mindestens 12 Monaten in einer festen Beziehung mit einem neuseeländischen Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis zusammen gelebt haben.
Bedingung ist, dass der Antragsteller keine abhängigen Kinder hat, und dass keine volljährigen Kinder in dem Land leben, in dem der Antragsteller seinen derzeitigen Wohnsitz hat. Das Kind mit der neuseeländischen Daueraufenthaltserlaubnis muß diese seit mindestens drei Jahren haben und ausserdem bereit sein, den Antrag der Eltern zu unterstützen.
Die Kinder dürfen nicht älter als 24 Jahre sein, keine eigenen Kinder haben und müssen single und finanziell von ihren Eltern abhängig sein.
Antragsteller in dieser Kategorie benötigen ausserdem ein neuseeländisches Stellenangebot, das es ihnen erlaubt unabhängig in Neuseeland zu leben, sowie die Unterstützung durch ein Familienmitglied (Eltern oder Geschwister), das selber bereits seit mindestens 3 Jahren eine neuseeländische Daueraufenthaltserlaubnis haben muß.
Bitte lassen Sie es uns gerne wissen, wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie eine Chance haben erfolgreich über die Family Category einzuwandern. (hier klicken)
"Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören."
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Wichtige Fragen, die zu klären sind:
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Sep 08th, 2010 |