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Die Aufenthaltserlaubnis auf Zeit Wenn Sie sich für eine gewisse Zeit in Neuseeland aufhalten, aber nicht unbedingt eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen einen Kurzzeitaufenthalt gestattet. Die Art des benötigten Visums oder der Aufenthaltserlaubnis wird von Ihren Plänen abhängen. Es gibt Besucher-, Arbeits-, Study- und Working Holiday Visa.
Visitor Visa oder Permit - Das Besuchervisum Grundsätzlich können Besucher mit einem Visitor Visum nach Neuseeland einreisen und erhalten bei der Ankunft ein Visitor Permit, das ihnen den Aufenthalt in Neuseeland für zunächst 3 Monate erlaubt. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen kein Visum, wenn lediglich ein Besuch von bis zu drei Monaten geplant ist. Sie können nach Neuseeland einreisen und erhalten bei der Ankunft automatisch ein Visitor Permit von drei Monaten. Zu diesen Ländern gehören u.a. Deutschland, die Schweiz und Österreich. Auf Antrag können sich Besucher bis zu 12 Monate im Land aufhalten, in der Regel für 9 Monate in einem Zeitraum von 18 Monaten. Diese Bestimmungen sind für diejenigen interessant, die nicht völlig nach Neuseeland übersiedeln, sondern regelmäßig lediglich einige Monate hier verbringen möchten. Sollten Sie aber planen für längere Zeit nach Neuseeland zu kommen, etwa auf Probe, um herauszufinden, ob Ihnen das Land so gut gefällt, dass Sie auf Dauer übersiedeln möchten, oder wenn Sie hier eine Arbeit aufnehmen möchten, so benötigen Sie ein Work Visa, also eine Arbeitserlaubnis.
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Wichtige Fragen, die zu klären sind:
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Sep 08th, 2010 |