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Jeder, der in Neuseeland leben möchte, muß nachweisen, dass er keine Vorstrafen hat. Der Antragsteller und alle mit einwandernden Familienangehörigen im Alter von 17 Jahren oder älter müssen daher dem Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis beifügen.  Dieses darf bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.

Führungszeugnisse werden jeweils vom Land der Staatsbürgerschaft und jedem weiteren Land verlangt, in dem der Einwanderer in den letzten 10 Jahren für 12 Monate oder länger gelebt hat.

 

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Deutsche Staatsangehörige, die sich bereits in Neuseeland aufhalten können über folgende link ein Führungszeugnis beantragen:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/WohnortA.html

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